
In Wien treten mit 1. April neue Regeln für Mieterhöhungen in Kraft, die den Spielraum für Vermieter deutlich einschränken sollen. Auf Basis der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse dürfen Mietzinse in vielen Verträgen heuer erstmals wieder angehoben werden – allerdings nur innerhalb klar vorgegebener Grenzen. Die Stadt reagiert darauf mit einem erweiterten Service: Die städtische Mieterhilfe bietet eine kostenlose Prüfung der vorgeschriebenen Erhöhungen an.
Laut der neuen Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) sind Aufschläge nur in begrenzter Höhe zulässig. Für die meisten Altbauwohnungen sowie für Gemeindebauwohnungen ist eine Anhebung von maximal 1 Prozent erlaubt. Im frei vermieteten Segment liegt der zulässige Rahmen bei höchstens 3,3 Prozent. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich aus der Inflation, die nach den Vorgaben aber nur teilweise weitergegeben werden darf.
Die Stadt rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen zu Unsicherheiten führen könnten – sowohl auf Seiten der Mieter als auch der Vermieter. Hanel-Torsch verweist darauf, dass es in der Folge zu unzulässigen Mieterhöhungen kommen kann. Die Mieterhilfe soll hier als Kontrollinstanz fungieren und prüfen, ob die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Mieterhöhungen sind grundsätzlich höchstens einmal jährlich gestattet und im Jahr 2026 frühestens wieder ab April möglich.
Voraussetzung für jede Erhöhung ist eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung sind Mietzinsanpassungen rechtlich nicht zulässig. Parallel dazu ändern sich auch die Regeln für befristete Verträge: Ist der Vermieter ein Unternehmer, müssen neue befristete Mietverträge künftig grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder verlängert werden. Wird eine kürzere Dauer vereinbart, bleibt der Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist aber rechtlich nicht durchsetzbar.
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